Die Möglichkeit, begleitend zu einem Lehrberuf die Matura zu absolvieren, besteht in Österreich seit 2008 und ist eine der zahlreichen Möglichkeiten, eine umfassende Studienberechtigung an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs zu erhalten. Knapp 8.000 TeilnehmerInnen, das sind rund 6 Prozent aller Lehrlinge in Österreich, nehmen derzeit an Berufsreifeprüfungskursen teil.
Im Unterschied zur Studienberechtigungsprüfung, die gezielt für ein einzelnes Studium abgelegt wird, öffnet die Berufsreifeprüfung die Tore aller weiterführenden Bildungseinrichtung und zu allen Studienrichtungen. Aufnahmeverfahren, die an fast allen Fachhochschulen und auch in manchen an Universitäten angebotenen Studienrichtungen bestehen (z. B. in Psychologie, Publizistik, Human- und Zahnmedizin), werden durch die Berufsreifeprüfung natürlich nicht ersetzt.
Zu absolvieren sind insgesamt drei Teilprüfungen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache sowie eine Teilprüfung zum Fachbereich aus dem jeweiligen Lehrberuf. Eine der vier Prüfungen muss an einer öffentlichen Schule abgelegt werden, darf also nicht vom Kursanbieter selbst durchgeführt werden. Anders als bei einer regulären Matura nach dem Besuch einer AHS oder BHS, bei der alle Prüfungen innerhalb weniger Tage bzw. Wochen abgelegt werden müssen, steht beim Modell „Lehre mit Matura“ mehr Zeit zur Verfügung, denn drei Teilprüfungen können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Für die letzte Prüfung muss man die Lehre erfolgreich abgeschlossen und das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Für die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge fallen keine Kosten an. Einzige Voraussetzung ist ein aufrechter gültiger Lehrvertrag, egal für welchen Beruf. Kursbesuch- und Unterlagen sind gratis, es gibt keine Prüfungsgebühren, und auch im Falle eines Abbruchs müssen keine Kosten ersetzt werden.
Kommt man als Lehrling erst im zweiten Lehrjahr zu dem Entschluss, von diesem Angebot Gebrauch machen zu wollen, ist ein Einstieg noch möglich. Es ist sogar erlaubt, nur eine einzige Teilprüfung vor dem Lehrabschluss zu machen, ohne dass der Anspruch auf die Zulassung verloren geht.
Diese eine Teilprüfung muss nicht positiv absolviert werden und kann später wiederholt werden: Einzige Voraussetzung, dass der Anspruch nicht verloren geht, ist also, während der Lehrzeit zu einer Prüfung anzutreten, egal mit welchem Ergebnis. Zu beachten ist aber, dass im letzten Lehrjahr aus zeitlichen Gründen eine Aufnahme in das Programm nicht mehr stattfinden kann.
Nach Lehrabschluss sind fünf weitere Jahre Zeit, die Prüfungen zu absolvieren. Danach können die Prüfungen weiterhin gemacht werden, allerdings nicht mehr kostenlos.
Die Vorbereitungskurse können während der Arbeitszeit besucht werden, wenn der Lehrbetrieb seine Zustimmung gibt. Es kann dann – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – die Lehrzeit verlängert werden (meist um 6 bis 12 Monate). Wenn der Lehrbetrieb nicht zustimmt, können die Kurse während der Freizeit besucht werden. Der Lehrbetrieb darf die Teilnahme nicht untersagen.
Vorbereitung und Ablauf der Prüfung
Die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge besteht aus Modulen mit insgesamt 900 Unterrichtseinheiten. Dazu kommen bei Bedarf 15 Coachingeinheiten.
Am Beginn der Vorbereitung steht das Basismodul mit 45 Unterrichtseinheiten. Darin werden die Inhalte des Lehrplans der Pflichtschule gegebenenfalls wiederholt und vertieft. Am Ende des Basismoduls ist ein Test zu bestehen, dessen Ergebnisse zeigen sollen, ob die Grundkenntnisse für das Verständnis der weiteren Unterrichtseinheiten ausreichend ist.
Die eigentlichen Lehrinhalte werden in den Hauptmodulen vermittelt. Das Hauptmodul Deutsch umfasst 160 Unterrichtseinheiten, Lebende Fremdsprache und Mathematik werden in jeweils 180 Einheiten unterrichtet, und der Fachbereich aus dem jeweiligen Lehrbereich hat 120 Unterrichtseinheiten. Zusätzlich wird für alle vier Module eine Prüfungsvorbereitung mit je 20 Einheiten angeboten. Nicht bestandene Teilprüfungen dürfen insgesamt zwei Mal wiederholt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung für Lehrlinge erfolgt über die jeweilige Berufsschule.
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